Personensicherheit

Großevent oder Industrieproduktion
Wir gehen auf Nummer “Sicher!”

Leistungen im Bereich der Personensicherheit

Unser umfangreiches Angebot in diesem Sektor soll Verantwortlichenim Event- und Immobilienmanagment eine Stütze zur effizienten und wirksamen Planung und Umsetzung des Schutzes von Leib und Leben bieten. Sei es die Sicherstellung der Umsetzung des Brandschutzes in Gewerbeojekten durch die Stellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Erstellung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen.
Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich des organisatorischen Brand- und Personenschutzes bieten unseren Auftraggebern ein umfangreiches Portfolio an Möglichkeiten, die Sicherheit Ihrer Kunden zu gewährleisten.

Sicherheitskonzepte

Als Teil unseres Leistungsspektrums bieten wir die Erstellung von ganzheitlichen Sicherheitskonzepten für Versammlungsstätten und Großveranstaltungen. Im Rahmen von Veranstaltungsplanungen und der zu erstellenden Risiko-u. Gefährdungsanalyse ergeben sich vorbeugende Sicherheits- und Einzelkonzeptionen:

  • Veranstaltung-/Ordnerkonzept
  • Konzept des Sicherheitswachdienste
  • Räumungs- und Evakuierungskonzept
  • Brandschutzkonzept
  • Kommunikationskonzept
  • Verkehrssicherheitskonzept

Diese durch die PEB oder weitere Beteiligte erstellten Einzeldokument werden durch Festlegen entsprechender Maßnahmen zum Sicherheitskonzept zusammengeführt und mit den entsprechenden Behörden und Beteiligten abgestimmt.

Erstellung von Sicherheitskonzepten - Planungsgruppe Energie & Brandschutz

Ausgewählte Referenzen

Ob private, gewerbliche oder Bauvorhaben der öffentlichen Hand:
Ein breites Spektrum an Kunden vertraut bereits auf unsere Erfahrungen im Bereich Personensicherheit. Hier finden Sie eine Auswahl unserer bisher realisierten Aufträge.

Erstellung von Evakuierungskonzepten - Planungsgruppe Energie & Brandschutz

Evakuierungskonzepte

Als Bestandteil der Brandschutzordnung beschreibt das Evakuierungskonzept den Ablauf der Räumung von Personen aus Gebäuden und baulichen Anlagen im Gefahrenfall. Abhängig von der Nutzung des Gebäudes können diese völlig unterschiedliche Evakuierungsansätze aufweisen. Die Erstellung sollte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Einsatzkräften (z.B. Feuerwehr/THW) erfolgen. Es empfiehlt sich, diese im Rahmen von Brandschutzbegehungen in Form von Evakuierungsübungen auf Ihre Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Desweiteren sollten bei diesen Übungen die Funktionalität von brandschutztechnischen Einrichtungen, wie Rauchmelder, Brandschutztüren etc. geprüft werden.

Externe Brandschutzbeauftragte

Laut Muster-Industriebaurichtlinie fordert der Gesetzgeber für Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und für Industriebetriebe mit einer Größe von mehr als 5.000 m² Nutzfläche die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Kleineren Betrieben und Einrichtungen mit einer erhöhten Brandgefahr wird die Einbeziehung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen.

Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) können die Behörden entsprechende Auflagen erteilen. Auch privat-rechtliche Einrichtungen, wie z.B. Versicherungsunternehmen sind an der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten interessiert.

Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter - Planungsgruppe Energie & Brandschutz

So erreichen Sie uns

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an unserem Unternehmen haben. Für Fragen zu unseren Leistungen kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mailanfrage.

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