Klimaschutz – Energieeinsparung – Nachhaltigkeit
Welchen Preis sind wir bereit zu zahlen?
Nachweise Gebäudeenergiegesetz GEG
Im Rahmen von Bauantragsverfahren für Neu- und Umbauten ist gemäß GEG der Mindestwärmeschutz des Gebäudes nachzuweisen. Wir erstellen für unsere Kunden den Gebäudeenergienachweis auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung und beraten zu Möglichkeiten der Nutzung von Fördermittel.
- energetische Nachweise zum Bauantragsverfahren
- Ausstellen von Energieausweisen
- Beratung zu Fördermitteln
- Beantragung von Abweichungen zum GEG
Ausgewählte Referenzen
Ob private, gewerbliche oder Bauvorhaben der öffentlichen Hand:
Ein breites Spektrum an Kunden vertraut bereits auf Kompetenz unserer Energieberater.
Hier finden Sie eine Auswahl unserer bisher realisierten Aufträge.
Sommerlicher Wärmeschutz
Rechtzeitig Planen – Simulation – Kosten Sparen!
Im §14(2) GEG 2020 ist geregelt, daß bei Um- oder Neubau von Gebäuden der Sonneneintragskennwert des zu errichtenden Gebäudes nach DIN 4108 nachzuweisen ist und die in Abschnitt 8.3.3 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten darf.
Schon in der frühen Planungsphase sollte darauf geachtet werden, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen rechtzeitig mit einbezogen wird. Hier spielen vor allem Fensterflächenanteil, Gesamtdurchlassgrad, Orientierung, Neigung und Sonnenschutzvorrichtungen eine wesentliche Rolle. Rechtzeitige, zielführende Planung von Gebäude-, Raum- und Fensterausrichtung, sowie die optimale Auswahl von verschiedenen Baumaterialien hilft unvorhergesehene Baukosten für Verschattungs- und Klimasysteme zu vermeiden.
Wärmebrücken
Bauschäden vermeiden – Angebot anfordern!
Wärmebrücken können auf unterschiedliche Weise in der Energiebilanz eines Gebäudes berücksichtigt werden. Meist fließen diese über den sogenannten Gleichwertig-keitsnachweis oder als Pauschalwert in die Berechnung (GEG-Nachweis) ein.
Um jedoch Bauschäden und erhöhte Baukosten zu vermeiden, empfehlen wir unseren Auftraggebern die Wärmebrücken detailliert durch Ermittlung der längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Psi-Werte) und Anschlusslängen der Bauteile nachweisen zu lassen.
Falsch geplante Anschlussdetails wie Fensterleibungen, Balkonauskragungen, Bodenplatten und Gebäudeecken führen in der Regel zu Tauwasserausfall mit einhergehender Schimmelbildung, welche nicht unerhebliche Sanierungskosten nach sich ziehen.
Einzelbauteilnachweis
Bei der Erneuerung/Sanierung von Hüllflächen (Fassade, Dach, Fenster, Tür) über die Bagatellgrenze von 10% hinaus haben Gebäudeeigentümer die Verpflichtung, die Einhaltung von energetischen Mindestanforderungen gem. GEG nachzuweisen.
Dies kann über eine Energetische Berechnung für das Gesamtgebäude (Energiebilanz) oder einen Einzelbauteilnachweis erfolgen. Dabei wird für jede geänderte Bauteilgruppe der Nachweis geführt, daß die energetische Qualität des neuen Bauteils den Tabellenwerten der Anlage 7 GEG entspricht.
EBM – Energetische Bestands- und machbarkeitanalyse für KMU
Der Mehrwert EBM
Durch das Erstellen einer Energiebilanz und der daraus resultierenden Schwachstellenanalyse sind wir in der Lage wirtschaftlich, sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die darin enthaltene Kosten-Nutzen-Betrachtung führt auf, welche Einsparungen durch Einzel- oder Kombinationsmaßnahmen vorraussichtlich erzielt werden. Des weiteren, ob und in welchem Zeitraum sich zu tätigende Investitionen amortisieren.
Durch die Betrachtung aller Maßnahmen erhalten unsere Auftraggeber wertvolle Hinweise zu ökologisch und wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen.
Unser Service für Ihr Investment
Nutzen Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung. Profitieren Sie von unserer Arbeit.
- Detaillierte Berechnung des Ist-Zustandes und energetische Bilanzierung gemäß den aktuellen Normen
- Erstellung des gesetzlich geforderten Energieausweises nach dem aktuellen GEG
- Beratung zur Antragstellung aktueller Fördermittelprogamme zur energetischen Sanierung
Beratung KMU Energieaudit
Unser Produkt „Beratung geförterter Energieaudit“ befindet sich auf Grund der Anpassung an die neue Gesetzgebung in Überarbeitung.
Wir bitten den Umstand zu entschuldigen. Für Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme.
So erreichen Sie uns
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